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Wie wird die Gewinnung von sicherem Lebensmittel im Rahmen der Jagd gewährleistet?

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  • Status als kundige Person: Jäger absolviert die gesetzlich vorgeschriebene Hygieneschulung.
  • Lebendbeschau: Jäger beobachtet das Tier vor dem Schuss auf Verhaltensauffälligkeiten.
  • Totbeschau: Jäger prüft Organe und Wildkörper unmittelbar nach dem Erlegen auf bedenkliche Merkmale.
  • Hygienisches Aufbrechen: Jäger vermeidet Kontaminationen (z. B. durch Haar oder Darminhalt) und wahrt die Magen-Darm-Barriere.
  • Einhaltung der Kühlkette: Jäger kühlt das Wild zügig auf die vorgeschriebene Kerntemperatur ab (max. 7 °C Großwild / 4 °C Kleinwild).
  • Trichinenuntersuchung: Jäger veranlasst bei Allesfressern (z. B. Wildschwein, Dachs) die amtliche Probenahme.

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