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Dürfen Sie Rehwild (z. B. Ricke mit Kitz) während der Raubwildjagd in den Abendstunden erlegen? Was ist dabei rechtlich und waidmännisch zu berücksichtigen?

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Nein, die Erlegung ist in der Nacht nicht zulässig.

Folgende Punkte sind zu berücksichtigen:

  • Nachtjagdverbot: Rehwild gehört zum Schalenwild und unterliegt dem Nachtjagdverbot (Jagdzeit nur von 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang bis 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang; Ausnahme meist nur für Schwarzwild).
  • Abschussreihenfolge: Es gilt zwingend der Grundsatz Jung vor Alt. Im Falle von Ricke und Kitz muss immer erst das Kitz erlegt werden, um das Verwaisen des Jungtieres zu verhindern.
  • Sicheres Ansprechen: In der Dämmerung ist das Ansprechen (z. B. Spinne bei der Ricke oder Pinsel beim Bock) erschwert.
  • Mindestenergie: Das Kaliber muss für Rehwild eine Mindestenergie von 1.000 Joule auf 100 Meter (E100) aufweisen.
  • Sicherheit: Ein sicherer Kugelfang muss trotz schlechter Lichtverhältnisse gewährleistet sein.

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