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Was versteht man unter dem „Jägerrecht“ und welche verschiedenen Jägerrechte gibt es?

Oberösterreich (Österreich)

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Das Jägerrecht des (Gast)schützen bezieht sich auf die Trophäe (Geweihe, Gehörne, Grandln, Bärte, Waffen des Schwarzwildes, Murmelnager). Das kleine Jägerrecht umfasst das Geräusch (Leber, Herz, Lunge, Nieren, Milz) und das Weißfett. Das große Jägerrecht beinhaltet Haupt (ohne Trophäe) und Lecker, Träger, Vorschlag bis zur 3. Feder sowie den Mehrbraten (=Lungenbraten) und das Geräusch. Beim Raubwild Balg oder Schwarte.

Oberösterreich (Österreich)

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