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Welche gesetzlichen Voraussetzungen gelten für das Halten von Beizvögeln?

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  • Falknerjagdschein
  • Artenbeschränkung: Maximal 2 Exemplare der Arten Habicht, Sperber, Steinadler und Wanderfalke
  • Kennzeichnungspflicht: Unverwechselbare und dauerhafte Kennzeichnung der Vögel
  • Meldepflicht: Bestand muss der zuständigen Behörde gemeldet werden
  • Anzeigepflicht: Bei der unteren Jagdbehörde für das Halten der Beizvögel

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