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Warum muss man beim Kauf einer Kurzwaffe diese vorher in die WBK eintragen lassen (Voreintrag)?

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Im Gegensatz zu Langwaffen, die Jäger allein gegen Vorlage des Jagdscheins erwerben dürfen, gilt für Kurzwaffen:

  • Der Voreintrag stellt die behördliche Erwerbsberechtigung dar.
  • Das Bedürfnis (z. B. Fangschuss bei der Nachsuche oder Fallenjagd) muss von der Behörde vor dem Kauf geprüft und bestätigt werden.
  • Jäger haben in der Regel ein Grundbedürfnis für bis zu zwei Kurzwaffen.

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