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Dürfen Sie mit einer Pistole im Kaliber 7,65 mm einen Fuchs in der Falle erlegen?

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Ja, dies ist zulässig, sofern die Waffe die gesetzlichen Anforderungen erfüllt:

  • Der Schuss mit Pistolen oder Revolvern ist bei der Fallenjagd (sowie Baujagd und Fangschuss) ausdrücklich erlaubt.
  • Für die Fallenjagd gibt es bundesrechtlich keine Mindestenergie. Die 200-Joule-Grenze gilt nur für den Fangschuss, nicht jedoch für die Fallen- und Baujagd. Einige Bundesländer setzen eigene Werte für die Fallenjagd fest (z. B. SH/BW: 100 J)

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