Nach jedem Trieb ist die Waffe zu entladen. Ebenso beim Nehmen von Hindernissen, Besteigen oder Verlassen von Hochständen, in und auf Fahrzeugen bei Gesellschaften und beim Betreten von bewohnten Objekten.
Die Waffe ist, ob geladen oder nicht, stets mit der Mündung nach oben, keinesfalls aber gegen eine Person gerichtet zu tragen. Bei starkem Regen oder Schneefall kann die Flinte auch mit der Mündung nach unten getragen werden, nur ist dabei zu achten, dass kein Schnee oder keine Erde in den Lauf gerät. Bei Büchsen ist stets ein Mündungsschoner zu verwenden.
Die Hand darf nie auf der Mündung ruhen.
Vor dem Laden ist der Lauf auf eventuell vorhandene Fremdkörper zu untersuchen. Geladen und entladen wird die Waffe stets mit nach unten gerichteten Läufen.
Nach einem Sturz ist die Waffe sofort auf eventuelle Schäden zu prüfen. Die Läufe sind auf Fremdkörper zu untersuchen.
Die geladeneWaffe ist stets im gesicherten Zustand zu führen. Entsichert wird erst unmittelbar vor Schussabgabe. Bei Hahngewehren sind Hähne und Abzugsbügel dann fest zu umgreifen, wenn erhöhte Unfallgefahr gegeben ist (z.B. unebenes Gelände, Schneelage, nasser oder gefrorener Boden und beim Durchqueren von dichtem Bewuchs).
Vor Abgabe eines Schusses hat sich der Schütze zu vergewissern, dass niemand gefährtet wird.
Bei Gellergefahr (Frost, Wasser, Bäume, Weinstöcke usw.) ist vor Schussabgabe erhöhte Vorsicht zu beachten.
In den Jagdpausen sind die Gewehre stets gebrochen bzw. mit geöffnetem Verschluss zu tragen.
Eine Schusswaffe darf nur im entladenen Zustand an andere Personen übergeben werden.
Die Ausübung der Jagd im alkoholisierten Zustand ist verboten.