Welche Allgemeinen Bestimmungen der Ausübung der Jagd kennt die Jagd-Unfallverhütungsvorschrift? Nennen Sie 6 Beispiele.

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  1. dürfen nur solange bleiben, als es für die unbedingt notwendig ist.
  2. Nach jedem Trieb ist die zu entladen. Ebenso beim Nehmen von Hindernissen, Besteigen oder Verlassen von Hochständen, in und auf Fahrzeugen bei Gesellschaften und beim Betreten von bewohnten Objekten.
  3. Die ist, ob oder nicht, stets mit der Mündung nach oben, keinesfalls aber gegen eine Person gerichtet zu tragen. Bei starkem Regen oder Schneefall kann die auch mit der Mündung nach unten getragen werden, nur ist dabei zu achten, dass kein Schnee oder keine in den gerät. Bei ist stets ein Mündungsschoner zu verwenden.
  4. Die Hand darf nie auf der Mündung ruhen.
  5. Vor dem Laden ist der auf eventuell vorhandene Fremdkörper zu untersuchen. und entladen wird die stets mit nach unten gerichteten .
  6. Nach einem Sturz ist die sofort auf eventuelle Schäden zu prüfen. Die sind auf Fremdkörper zu untersuchen.
  7. Die ist stets im gesicherten Zustand zu . Entsichert wird erst unmittelbar vor Schussabgabe. Bei Hahngewehren sind Hähne und Abzugsbügel dann fest zu umgreifen, wenn erhöhte Unfallgefahr gegeben ist (z.B. unebenes Gelände, Schneelage, nasser oder gefrorener und beim Durchqueren von dichtem Bewuchs).
  8. Vor Abgabe eines Schusses hat sich der Schütze zu vergewissern, dass niemand gefährtet wird.
  9. Bei Gellergefahr (Frost, Wasser, , Weinstöcke usw.) ist vor Schussabgabe erhöhte Vorsicht zu beachten.
  10. In den Jagdpausen sind die stets gebrochen bzw. mit geöffnetem zu tragen.
  11. Eine darf nur im entladenen Zustand an andere Personen übergeben werden.
  12. Die Ausübung der Jagd im alkoholisierten Zustand ist verboten.

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