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In Niederösterreich ist die Verwendung von Posten (grober Schrot) bei der Bejagung bestimmter Wildarten gesetzlich untersagt. Für welche der folgenden Gruppen gilt dieses Postenverbot?
In Niederösterreich ist die Verwendung von Posten (grober Schrot) bei der Bejagung bestimmter Wildarten gesetzlich untersagt. Für welche der folgenden Gruppen gilt dieses Postenverbot?