Welche Waffen dürfen nach dem Waffengesetz in einem Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 nach der Norm DIN/EN 1143-1 aufbewahrt werden?
Eine Doppelflinte Kaliber 12/70.
Eine Pistole Kaliber .22 lfb und ein nicht eingeführtes Magazin, geladen mit 5 Patronen.
Ein Doppelbüchsdrilling mit Zielfernrohr.
Eine Drückjagd-Repetierbüchse, unterladen mit zwei Patronen im Magazin.
Waffen dürfen nicht geladen aufbewahrt werden.