Bei welchen der nachgenannten Jagdarten ist die Verwendung brauchbarer Jagdhunde in genügender Zahl gesetzlich vorgeschrieben?
Bei der Gamspirsch
Beim Hasenauslauf (Ansitz auf Hasen)
Beim Enteneinfall am Wasser
Bei der Lockjagd auf den Fuchs
Bei einer Treibjagd auf Schwarzwild
Bei einer Drückjagd auf Rehwild