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Die Abschussliste


Wir lesen aus dem Hamburgischen Jagdgesetz, dass die bis zum 15. April angezeigt werden soll. Im Fragenkatalog von Hamburg wird jedoch der 1. April angegeben.

Der hat für jedes Jagdjahr über den Abschuss des und über das Unfall- und eine zu . Die Eintragungen in die ist der zuständigen Behörde jederzeit auf Verlangen vorzulegen. Die jährliche ist der zuständigen Behörde bis zum 15. April eines jeden Jahres anzuzeigen. (§ § 18 IV HmbJagdG)