Die Abschussliste

Erklärung:

Wir lesen aus dem Hamburgischen Jagdgesetz, dass die Jagdstrecke bis zum 15. April angezeigt werden soll. Im Fragenkatalog von Hamburg wird jedoch der 1. April angegeben.

Der Jagdausübungsberechtigte hat für jedes Jagdjahr über den Abschuss des Wildes und über das Unfall- und Fallwild eine Streckenliste zu führen. Die Eintragungen in die Streckenliste ist der zuständigen Behörde jederzeit auf Verlangen vorzulegen. Die jährliche Jagdstrecke ist der zuständigen Behörde bis zum 15. April eines jeden Jahres anzuzeigen. (§ § 18 IV HmbJagdG)
A

Ist zum 1. April eines jeden Jahres dem Jagdvorstand zu übergeben

B

Bis spätestens zum 1. April eines jeden Jahres dem zuständigen Jägermeister zuzusenden

C

Bis zum 1. April dem Jagdbeirat vorzulegen