Die Abschussliste
Wir lesen aus dem Hamburgischen Jagdgesetz, dass die Jagdstrecke bis zum 15. April angezeigt werden soll. Im Fragenkatalog von Hamburg wird jedoch der 1. April angegeben.
Ist zum 1. April eines jeden Jahres dem Jagdvorstand zu übergeben
Bis spätestens zum 1. April eines jeden Jahres dem zuständigen Jägermeister zuzusenden
Bis zum 1. April dem Jagdbeirat vorzulegen