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Die


Wir lesen aus dem Hamburgischen Jagdgesetz, dass die bis zum 15. April angezeigt werden soll. Im Fragenkatalog von Hamburg wird jedoch der 1. April angegeben.

Der hat für jedes über den Abschuss des und über das Unfall- und eine zu . Die Eintragungen in die ist der jederzeit auf Verlangen vorzulegen. Die jährliche ist der bis zum 15. April eines jeden Jahres anzuzeigen. (§ 18 IV HmbJagdG)