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Wer darf in M-V in einem befriedeten Bezirk Füchse, Steinmarder, Iltisse, Marderhund, Waschbär, Nutria und Wildkaninchen fangen, töten und sich aneignen?
A
Der Grundeigentümer oder der Nutzer des Grundstücks, wenn er die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse zum Töten eines warmblütigen Wirbeltieres nachweisen kann
C
Der bestätigte Jagdaufseher