Wann ist die Verwendung bzw. Nutzung einer künstlichen Lichtquelle erlaubt?
Auf einem Waldweg wird ein Reh vom Scheinwerfer eines herannahenden Fahrzeugs beleuchtet. Der Jagdausübende nutzt diese Gelegenheit und erlegt das Reh, ohne dass der Straßenverkehr gefährdet wird
ein Jäger erlegt im Lichtschein einer nahen Flutlichtanlage ein Stück Damwild
ein Hochofenabstich ermöglich es dem Jäger, einen ranzenden Fuchs zu erlegen
ein Jäger erlegt an einer Kirrung einen Frischling unter Zuhilfenahme einer Taschenlampe, die nicht mit der Schusswaffe verbunden ist
am Dorfrand wird im Schein der Ortsbeleuchtung ein Kaninchen erlegt