Es ist verboten,
die Jagd mit Fanggeräten, die das gefangene Tier sofort töten, auszuüben
die Jagd auf Schwarzwild, Raubwild und Wildkaninchen zur Nachtzeit auszuüben
die Jagd auf Fasanen, die mit Erlaubnis der Jagdbehörde ausgesetzt wurden, 13 Monate nach dem Aussetzen der Tiere, auszuüben
jegliche Fallenjagd auszuüben