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Es ist verboten,
B
die Jagd mit Fanggeräten, die das gefangene Tier sofort töten, auszuüben
C
die Jagd auf Schwarzwild, Raubwild und Wildkaninchen zur Nachtzeit auszuüben
D
die Jagd auf Fasanen, die mit Erlaubnis der Jagdbehörde ausgesetzt wurden, 13 Monate nach dem Aussetzen der Tiere, auszuüben
E
jegliche Fallenjagd auszuüben