Welche Aussage bezüglich jagdlicher Verwendung von Kurzwaffen ist falsch?
Für den Fangschuss auf Schalenwild muss das Geschoss eine Mündungsenergie von mindestens 300 Joule haben
für die Bau- und Fallenjagd ist keine Mindestenergie des Geschosses vorgeschrieben
das Bejagen von Wild (beispielsweise Hase oder Fuchs) mittels Faustfeuerwaffe ist verboten
Pistolenpatronen mit Vollmantel sind für den Fangschuss auf Schalenwild erlaubt, wenn die Mündungsenergie des Geschosses mehr als 200 Joule beträgt
nach § 19 Bundesjagdgesetz ist es grundsätzlich verboten, „auf Wild mit Pistolen oder Revolvern zu schießen“