Welche Wildart darf laut Sächsischem Jagdrecht ausschließlich zur Nachtzeit bejagt und erlegt werden, ohne dass zusätzliche Wildarten eingeschlossen sind?
Schwarzwild zusammen mit Elchwild und Federwild
Nur Schwarzwild ist gemäß Sächsischem Jagdrecht zur Nachtzeit zum Erlegen freigegeben.
Schwarzwild gemeinsam mit allem weiblichen Rotwild sowie Muffelwild
Schwarzwild sowie Rehwild weiblich und Damwild