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Welche in seinem Jagdbezirk verendet aufgefundenen Tiere darf der Jagdausübungsberechtigte nicht in Besitz nehmen, um sie z. B. präparieren zu lassen?
Welche in seinem Jagdbezirk verendet aufgefundenen Tiere darf der Jagdausübungsberechtigte nicht in Besitz nehmen, um sie z. B. präparieren zu lassen?