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Ja, die nächtliche Bejagung von Raubwild (z. B. Fuchs, Dachs, Marder) ist in Hessen erlaubt. Das Bundesjagdgesetz verbietet die Erlegung von Schalenwild (außer Schwarzwild) und bestimmtem Federwild zur Nachtzeit, jedoch nicht die Jagd auf Raubwild. Das Hessische Jagdgesetz enthält keine zusätzlichen Einschränkungen für die Nachtjagd auf Raubwild.
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