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Von welchen Wildarten dürfen Jungtiere in vielen Bundesländern das ganze Jahr über bejagt werden?

Baden-Württemberg

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  • Schwarzwild: Frischlinge (unter Beachtung des Muttertierschutzes).
  • Wildkaninchen: Jungkaninchen.
  • Raubwild/Neozoen: Jungtiere von Waschbär, Marderhund, Mink und Nutria.

Vorsicht: Abhängig vom Bundesland. In Baden-Württemberg haben Waschbär, Marderhund, Mink, Nutria, Nilgans und Rostgans seit 2026 eine ganzjährige Jagdzeit (§ 10 DVO JWMG), sodass dort die Unterscheidung zwischen Jung- und Alttieren bei diesen Arten entfällt.

Baden-Württemberg

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