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Welche rechtlichen Regelungen gelten für den Erwerb von Schalldämpfern?

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  • Schalldämpfer für Langwaffen dürfen mit einem Jagdschein (kein Voreintrag in WBK nötig) erworben werden
  • Zum Erwerb von Schalldämpfern für Kurzwaffen und Waffen, die Randfeuerpatronen verschießen, muss ein Bedürfnis nachgewiesen werden und es ist eine Erwerbserlaubnis erforderlich

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