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Welche Anforderungen gelten für das Antragen eines Fangschusses in Bayern?

Bayern

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  • Waffen & Munition (Bundesrecht): Kurzwaffen sind erlaubt (Mindestenergie E0: 200 Joule). Schrot auf Schalenwild ist ausnahmsweise zulässig. Die regulären Kaliber- und Energievorgaben für Langwaffen (E100) entfallen.
  • Besonderheit Wildfolge: Der Fangschuss auf Wild in Sichtweite muss vom eigenen Revier aus erfolgen.
  • Grenzübertritt: Ist nur zum Aufbrechen und Versorgen erlaubt. Langwaffen dürfen beim Überschreiten der Grenze nur ungeladen mitgeführt werden.
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