Ein Damwildhalter ohne Jagdschein bittet Sie als Jäger, für ihn einige Hirsche in seinem Gehege, das in Ihrem Revier liegt, mit der Jagdwaffe zu töten. Welche Aussagen treffen zu?

A

Als Revierinhaber können Sie das ohne weiteres tun.

B

Sie brauchen eine Schießerlaubnis der zuständigen Waffenbehörde.

Beim Erlegen von Wild im Gehege handelt es sich nicht um Jagdausübung. Deshalb wird eine Schießerlaubnis benötigt. Diese wird durch die lokale Waffenbehörde ausgestellt.

C

Sie brauchen einen Sachkundenachweis.

Der Sachkundenachweis ist bei Jägern mit der bestandenen Jägerprüfung bereits erfolgt.

D

Sie müssen den Abschuss der unteren Jagdbehörde anzeigen.

E

Sie müssen das erlegte Gehegewild auf Ihrer Streckenliste eintragen.