Waidwissen logo
Waidwissen
239 / 549

In einem Damwildgehege mit einer Größe von 2 ha wird als landwirtschaftliches Nutztier gehalten. Ist es waffenrechtlich zulässig, wenn ein Jagdscheininhaber einige Stücke im auf Bitte des Gehegeinhabers mit seinem 7x64) tötet?