In einem Damwildgehege mit einer Größe von 2 ha wird Damwild als landwirtschaftliches Nutztier gehalten. Ist es waffenrechtlich zulässig, wenn ein Jagdscheininhaber einige Stücke Damwild im Gehege auf Bitte des Gehegeinhabers mit seinem Repetierer (Kaliber 7x64) tötet?

A

Ja, ohne weiteres

B

Ja, wenn er schon seit 3 Jahren Jagdscheininhaber ist

C

Ja, wenn ihm die Waffenbehörde dazu eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt hat

Das Wildgehege gilt nicht als Revier. Außerdem ist das Damwild im Gehege nicht Wild, sondern ein Nutztier. Das Erlegen des Damwildes als Nutztier im Wildgehege gehört also nicht zur befugten Jagdausübung. Somit ist eine Erlaubnis zum Schießen außerhalb von Schießstätten notwendig. Diese waffenrechtliche Erlaubnis erteilt die zugehörige Waffenbehörde.

D

Ja, wenn die Tiere zuvor von einer kundigen Person betäubt wurden