Nach einem Ansitz gehen Sie auf dem Rückweg an einem Feldgehölz vorbei in der Absicht, evtl. einen auffliegenden Fasan zu erlegen. Müssen Sie dazu einen brauchbaren Jagdhund mitführen?
Nein, weil es sich um keine Gesellschaftsjagd handelt
Es reicht, wenn der Jagdaufseher einen brauchbaren Hund verfügbar hält
Ein brauchbarer Hund muss mitgeführt werden
Das Niedersächsische Jagdgesetz schreibt vor, dass bei jeder Nachsuche, Suchjagd, Drückjagd oder Treibjagd und bei jeder Jagd auf Federwild ein brauchbarer, geprüfter Jagdhund mitgeführt werden muss.