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In einem Katalog werden und angeboten, die mit elektronischen Restlichtverstärkern ausgerüstet sind. Von diesen dürfen Sie rechtmäßig :


Die Antworten aus dem Fragenkatalog sind nicht mehr aktuell.

Waffenrechtlich dürfen seit 2020 mit Vorsatzgeräten und Aufsatzgeräten "umgehen", diese also auch . Jagdrechtlich sind diese jedoch im Bundesjagdgesetz verboten.

Niedersachsen erlaubt jedoch folgende Wildarten mit Nachtzieltechnik zu bejagen: