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In einem Katalog werden Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte angeboten, die mit elektronischen Restlichtverstärkern ausgerüstet sind. Von diesen dürfen Sie rechtmäßig erwerben:
Die Antworten aus dem Fragenkatalog sind nicht mehr aktuell.
Waffenrechtlich dürfen Jäger seit 2020 mit Vorsatzgeräten und Aufsatzgeräten "umgehen", diese also auch erwerben. Jagdrechtlich sind diese jedoch im Bundesjagdgesetz verboten.
Niedersachsen erlaubt jedoch folgende Wildarten mit Nachtzieltechnik zu bejagen:
- Schwarzwild
- Raubwild
- Sonstiges Wild: Waschbär, Marderhund, Mink, Nutria