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Ein Jäger fährt Ende Februar gerade von einem Fuchsansitz mit seiner Hornet nach Hause und kommt noch in seinem eigenen Revier zu einem Wildunfall.

Die Polizei ist bereits anwesend und fordert ihn auf, die schwerkranke, aber noch nicht verendete Rehgeiß zu erlegen. Er entscheidet sich, nicht zu schießen, sondern das Tier zu knicken. Lautes Klagen war die Folge.

Hat der Jäger richtig oder falsch gehandelt?

Begründen Sie Ihre Antwort ausführlich und unter Bedachtnahme auf die geltende Gesetzeslage!

Oberösterreich (Österreich)

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Bei der Hornet handelt es sich um ein Kaliber .22. Die Auftreffenergie auf 100m beträgt unter 500J. Sie ist daher für den Schuss auf Schalenwild grundsätzlich verboten. Auch für den Fangschuss!

Es ist wichtig, das Knicken an erlegten Tieren regelmäßlig zu üben. Diskussionen im Beisein von jagdfernen Personen wird damit vorgebeugt.

Der Jäger ist verpflichtet verletzte Tiere professionell und schnellstmöglich zu töten

Für einen allfälligen Fangschuss sind Kurzwaffen erlaubt, nicht aber Langwaffen unter einer Mindestenergie von 1000 J/2000 J auf 100 m. Schrotmunition ist für den Fangschuss hingegen erlaubt.

Oberösterreich (Österreich)

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