Bei welchen der nachgenannten Jagdarten ist die Verwendung brauchbarer Jagdhunde nicht vorgeschrieben?
Bei der Nachsuche
Beim Ansitz auf Hasen
Das Niedersächsische Jagdgesetz schreibt vor, dass bei jeder Nachsuche, Suchjagd, Drückjagd oder Treibjagd und bei jeder Jagd auf Federwild ein brauchbarer, geprüfter Jagdhund mitgeführt werden muss.
Beim Enteneinfall am Wasser
Bei der Lockjagd auf Wildtauben
Bei einer Treibjagd auf Schwarzwild
Bei einer Drückjagd auf Rotwild