Bei welchen der nachgenannten Jagdarten ist die Verwendung brauchbarer Jagdhunde nicht vorgeschrieben?

A

Bei der Nachsuche

B

Beim Ansitz auf Hasen

Das Niedersächsische Jagdgesetz schreibt vor, dass bei jeder Nachsuche, Suchjagd, Drückjagd oder Treibjagd und bei jeder Jagd auf Federwild ein brauchbarer, geprüfter Jagdhund mitgeführt werden muss.

C

Beim Enteneinfall am Wasser

D

Bei der Lockjagd auf Wildtauben

E

Bei einer Treibjagd auf Schwarzwild

F

Bei einer Drückjagd auf Rotwild