Ein Landwirt, dessen Anwesen innerhalb eines Gemeinschaftsjagdreviers liegt, hat in seinem Hühnerstall einen Steinmarder getötet. Wem steht das Aneignungsrecht zu?

A

Dem Landwirt

Ein Hühnerstall ist ein befriedeter Bezirk. Hier ruht grundsätzlich die Jagd. Allerdings darf der Eigentümer nach niedersächsischem Jagdgesetz auf einige Tierarten (z.B. Fuchs, Marder, Iltis, Waschbär, Nutria, Wildkaninchen) die Jagd ausüben und sich Wild aneignen. Für die Jagdausübung benötigt er jedoch einen Jagdschein. Anders als „normalerweise“ liegt das Jagdausübungsrecht in diesem Fall beim Grundstückseigentümer und nicht beim Pächter. Auf Antrag kann die Jagdausübung durch den Jagdpächter von der Jagdbehörde gestattet werden.

B

Dem Jagdpächter

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