Bei welchen der nachgenannten Jagdarten ist die Verwendung brauchbarer Jagdhunde in genügender Zahl gesetzlich vorgeschrieben?

A

Beim Ansitz auf Rotwild

B

Beim Enteneinfall am Wasser

Das Niedersächsische Jagdgesetz schreibt vor, dass bei jeder Nachsuche, Suchjagd, Drückjagd oder Treibjagd und bei jeder Jagd auf Federwild ein brauchbarer, geprüfter Jagdhund mitgeführt werden muss.

C

Bei der Pirsch

D

Bei der Suche über die Felder auf Hasen

E

Beim Nachtansitz auf Schwarzwild