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Welche der folgenden Wildarten unterliegen nicht der Abschussplanung?


Nach Bundesjagdgesetz darf (außer , sowie , und nur im Rahmen eines erlegt werden. In § 22 Landesjagdgesetz NRW wird außerdem bestimmt, dass für kein zu erstellen ist. Also unterliegen folgende Wildarten nicht der Abschussplanung: