Welche der folgenden Wildarten unterliegen nicht der Abschussplanung?

Erklärung:

Nach Bundesjagdgesetz darf Schalenwild (außer Schwarzwild), sowie Auerwild, Birkwild und Rackelwild nur im Rahmen eines Abschussplans erlegt werden. In § 22 Landesjagdgesetz NRW wird außerdem bestimmt, dass für Rehwild kein Abschussplan zu erstellen ist. Also unterliegen folgende Wildarten nicht der Abschussplanung: