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Welche der nachfolgenden Aussagen ist richtig?
Bei Fall- oder Unfallwild hat der Jäger keine Möglichkeit zur Lebendbeschau. Der Hase darf also nicht dem menschlichen Verzehr zugeführt werden. Man darf ihn jedoch auf den Luderplatz legen, wo er als Lockmittel für den Fuchs dient.