Für welche Wildarten ist nach den gesetzlichen Bestimmungen ein an Grundstücken entstandener Wildschaden zu ersetzen?
Wildtauben, Wildenten und Wildgänse.
Schalenwild, Wildkaninchen und Fasane.
Raubwild, Federwild und Elchwild.
Haarwild und Federwild.
Schalenwild, Dachs und Hase.
Hochwild und Niederwild.