Bei welchen Jagdarten ist die Verwendung brauchbarer Jagdhunde in genügender Zahl gesetzlich vorgeschrieben?
Bei der Lockjagd auf den Fuchs.
Bei einer Ansitzjagd auf Rehwild.
Bei einer Drückjagd auf Rotwild.
Bei einer Einzeljagd auf Stockenten am Wasser.
Bei der Baujagd auf Kaninchen.
Bei der Nachsuche auf ein Kitz mit Weidwundschuss.