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Naturschutz: Pflanzen

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Zusammenfassung

Im Reich der Pflanzen gibt es eine immense Artenvielfalt. Gemeinsam ist den Pflanzen die Fähigkeit zur als Grundlage für das Leben. Alle Pflanzen sind nach und Bundesartenschutzverordnung geschützt. Für die meisten Pflanzenarten gilt der „“. Im Folgenden wird unterschieden zwischen Pflanzen, die sich über Sporen fortpflanzen wie Farne oder Bärlappgewächse und Blütenpflanzen, welche sich über ihre Blüten fortpflanzen.

Grundlagen

Allgemeines

Unterteilung

  • Fortpflanzung über Sporen
    • Farne
    • Bärlappgewächse
  • Fortpflanzung über Blüten: Blütenpflanzen

Sporenpflanzen

Farne

  • Merkmale
  • Fortpflanzung über Sporen
  • Standorte
    • Feuchte und schattige
    • Sumpfwiesen
  • Beispiele

Bärlappgewächse

  • Merkmale
    • Moosartig
  • Standorte (je nach Art)
    • Nadelwälder
    • Sumpfgebiete
  • Beispiele: Gewöhnlicher Sumpf-Bärlapp, Keulen-Bärlapp

Blütenpflanzen

Unterteilung nach Fortpflanzung

  • Nacktsamer: Samen werden nicht von Fruchtblättern umschlossen
  • Bedecktsamer: Samen werden von einem Fruchtblatt geschützt
    • Zweikeimblättrige: Keim besitzt zwei Keimblätter.
    • Einkeimblättrige: Keim besitzt ein Keimblatt.

Nacktsamer

ArtSchutzBesonderheitBild
BesondersRote Früchte (giftig, ausgenommen der rote Samenmantel)

AllgemeinSchwarze Beeren

Bedecktsamer: Einkeimblättrige

Bedecktsamer: Zweikeimblättrige

ArtSchutzBild
Besonders

Besonders

Besonders

Allgemein

  • Standort: mit trockenen Sandböden
Besonders

  • Sehr giftig
Allgemein

Besonders

  • Hautreizung unter UV-Licht
Besonders

Besonders

Besonders

Besonders

Besonders

Besonders

Besonders

Allgemein

Allgemein

Besonders

Besonders

Besonders

Allgemein

Besonders

Besonders

  • Insektenfang mit klebrigen Haaren
  • Nährstoffarme (z. B. Moore)
Allgemein

Besonders

Allgemein

Besonders

  • Gelbe Blüten
Besonders

Besonders

Besonders

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