Im Reich der Pflanzen gibt es eine immense Artenvielfalt. Gemeinsam ist den Pflanzen die Fähigkeit zur Fotosynthese als Grundlage für das Leben. Alle Pflanzen sind nach Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung geschützt. Für die meisten Pflanzenarten gilt der „besondere Schutz“. Im Folgenden wird unterschieden zwischen Pflanzen, die sich über Sporen fortpflanzen wie Farne oder Bärlappgewächse und Blütenpflanzen, welche sich über ihre Blüten fortpflanzen.