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Die Ausbreitung des in den letzten Jahren verlangt die Ausnutzung aller Jagdmöglichkeiten auf . Welche der nachgenannten Jagdarten oder -möglichkeiten sind ohne besondere behördliche Genehmigung gesetzlich zulässig?


Seit 2024 gilt in Bayern folgendes:
§ 11a Abs. 1 S. 1 AVBayJG
„Bei der Jagd auf , dem unterfallendes und dürfen künstliche

Lichtquellen, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Ziels und , die

einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung und für bestimmt

sind, verwendet werden.“