Ein Hauseigentümer will auf seinem befriedeten Bezirk einen Steinmarder fangen. Was muss er dabei beachten?
er benötigt einen gültigen Jagdschein und einen Fallenschein (Fangjagdbescheinigung)
er benötigt eine Genehmigung der Jagdbehörde
er muss die Jagd- und Schonzeit beachten