Es ist verboten
Die möglichen Antworten sind sehr vielfältig und hier sind nur einige wichtige aufgelistet. Eine gute Übersicht findet sich bei den sachlichen Verboten in § 19 BJG oder für NRW in § 19 LJG NRW .
Mit Schrot oder Posten auf Schalenwild zu schießen (ausgenommen der Fangschuss)
Schalenwild (außer Schwarzwild) und Federwild zur Nachtzeit zu erlegen
Mit Bleischrot die Jagd an Gewässern auszüben
Auf Wild mit Pistolen oder Revolver zu schießen, ausgenommen bei der Baujagd, Fallenjagd und zum Fangschuss