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Es ist verboten
- Mit Schrot oder Posten auf Schalenwild zu schießen
- Mit Büchsenpatronen mit einer E100 < 1.000 Joule auf Rehwild zu schießen
- Mit einem Kaliber < 6,5 mm auf Schalenwild (außer Rehwild) zu schießen
- Auf Wild mit Pistolen oder Revolver zu schießen, ausgenommen bei der Baujagd und Fallenjagd
- Schalenwild (außer Schwarzwild) und Federwild zur Nachtzeit zu erlegen
Die möglichen Antworten sind sehr vielfältig und hier sind nur einige wichtige aufgelistet. Eine gute Übersicht findet sich bei den sachlichen Verboten in § 19 BJG oder für NRW in § 19 LJG NRW.