Es ist verboten

Erklärung:

Die möglichen Antworten sind sehr vielfältig und hier sind nur einige wichtige aufgelistet. Eine gute Übersicht findet sich bei den sachlichen Verboten in § 19 BJG oder für NRW in § 19 LJG NRW .

A

Mit Schrot oder Posten auf Schalenwild zu schießen (ausgenommen der Fangschuss)

C

Mit Bleischrot die Jagd an Gewässern auszüben

D

Auf Wild mit Pistolen oder Revolver zu schießen, ausgenommen bei der Baujagd, Fallenjagd und zum Fangschuss