Es ist verboten
Mit Schrot oder Posten auf Schalenwild zu schießen (ausgenommen der Fangschuss)
Schalenwild (außer Schwarzwild) und Federwild zur Nachtzeit zu erlegen
Mit Bleischrot die Jagd an Gewässern auszüben
Auf Wild mit Pistolen oder Revolver zu schießen, ausgenommen bei der Baujagd, Fallenjagd und zum Fangschuss