Waffen und Wild (in Bayern)

Autor: Alexander Scholl

Für das von sind eine bestimmte Geschossart(Büchsen- und sowie eine bestimmte Mindestenergie und teilweise auch ein bestimmtes vorgeschrieben (§ 19 Abs. 1 Ziff. 1. u. 2. BJG).

Alles übrige darf sowohl mit der als auch mit erlegt werden. Die Grenze des Erlaubten ergibt sich aus dem Tierschutzgesetz (Vermeiden von Leiden) und aus den allgemein anerkannten Grundsätzen deutscher . Das gilt auch für den Abschuss von .

Für das von sind eine bestimmte Geschossart (Büchsen- und sowie eine bestimmte Mindestenergie und teilweise auch ein bestimmtes vorgeschrieben (§ 19 Abs. 1 Ziff. 1. u. 2. BJG):

:

E100 = 1000 Joule oder mehr,

Übriges :

E100 = 2000 Joule oder mehr und 6,5 mm.

Alles übrige darf entweder mit der oder mit erlegt werden. Die Grenze des Erlaubten ergibt sich aus dem Tierschutzgesetz (Vermeiden von Leiden) und aus den allgemein anerkannten Grundsätzen deutscher . Das gilt auch für den Abschuss von .

Es dürfen keine bleihaltigen bei der auf Wasserfederwild an und über Gewässern verwendet werden (§ 11 AVBayJG).

Mit und Revolvern darf grundsätzlich nicht auf werden (§ 19 Abs. 1 Ziff. 1. u. 2. BJG).

Als Ausnahmen sind erlaubt:

  1. auf , wenn die E0 = 200 Joule oder mehr beträgt. Für den auf anderes ist eine Mindestenergie nicht vorgeschrieben!
  2. Bau- und . Hier ist ebenfalls keine Mindestenergie vorgeschrieben!

Mit halbautomatischen , die mit insgesamt mehr als drei sind, sowie mit automatischen darf nicht auf Wildgeschossen werden;
(§ 19 Abs. 1 Ziff. 1. u. 2. BJG, lit. c).

Der vollautomatischer ist außerdem verboten.

Es ist grundsätzlich verboten, die mit auszuüben (Art. 29 Abs. 2 Nr. 7 BayJG). Die kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zulassen (Art. 29 Abs. 3 Nr. 2 BayJG). Die Ausnahme ist heute aus Gründen des Gesundheitsschutzes und des Rechts auf körperliche Unversehrtheit die Regel.

Über den Autor

Das " in Bayern" stellt der in der Jagdausbildung erfahrene und Jurist Alexander Scholl (scholl@jagdrecht-bayern.de) unentgeltlich zur Verfügung.

  • Bei Kritik freut er sich über einen Hinweis per Mail.
  • Wenn die Inhalte helfen und gefallen, freut er sich über eine kleine Spende an die Stöberhundgruppe Frankenhöhe e. V. (IBAN: DE26 7601 0085 0095 6428 53).

Gruß und ,

von Alexander Scholl und dem Team von

Nächster Artikel

Es gibt keine weiteren Artikel