Jagdberechtigung in Österreich

Dieses Kapitel behandelt alle Formen der Jagdberechtigung, von der regulären Jagdkarte bis zu speziellen Erlaubnissen für Gäste.

MerkeJagdberechtigung ≠ ! Die Jagdberechtigung (Jagdkarte) ist nur eine Voraussetzung - zur tatsächlichen Jagd braucht man zusätzlich die Erlaubnis des .

Die Jagdberechtigung ist die behördlich erteilte Erlaubnis zur Ausübung der Jagd und umfasst verschiedene Formen:

  • Jagdkarte (Jahresjagdkarte): Behördliche, jährlich zu erneuernde Berechtigung zur Jagd generell
  • Jagdgastkarte: Befristete behördliche Berechtigung für Inhaber von Jagdscheinen aus einem anderen Bundesland oder dem Ausland
  • : Zustimmung des zur Jagd durch Scheininhaber in seinem
AchtungIn Vorarlberg ist die Jagdkarte automatisch für mehrere Jahre gültig und heißt daher dort nicht Jahresjagdkarte.
Nur relevant in Vorarlberg.
MerkeDie Jagdberechtigung ist streng personenbezogen und nicht übertragbar.

Die Jagdberechtigung ist ausschließlich Landessache, wodurch sich die Voraussetzungen, Verfahren und Gebühren zwischen den Bundesländern unterscheiden.

Österreichische Jagdkarten sind nicht bundesweit gültig, sondern nur in dem Bundesland, in welchem sie ausgestellt wurden.

Allerdings reicht die Jagdkarte eines anderen Bundeslandes als Nachweis der jagdlichen Eignung aus. So kannst du mit jeder österreichischen Jagdkarte in einem anderen Bundesland die dortige Jagdkarte beantragen.

TippDu benötigst für jedes Bundesland, in dem du jagen möchtest, die dortige Jagdkarte.
AchtungNiederösterreich hat eine direkte Anerkennung von Jagdkarten anderer Bundesländer in seinem Jagdgesetz verankert. (§ 58 Abs. 1 Z 3 NÖ JG) Allerdings gilt das nur für Jagdkarten, die von der Landesregierung als gleichwertig anerkannt wurden. Das ist bisher für keine Jagdkarte eines anderen Bundeslandes geschehen.
Nur relevant in Niederösterreich & 1 weitere.

Die Jagdkarte ist ein öffentlich-rechtlicher Erlaubnisschein, der die grundsätzliche Befähigung zur bescheinigt. Sie ist jedoch keine Berechtigung zur Jagd an sich, sondern nur eine von mehreren Voraussetzungen dafür.

AchtungZusätzlich zur Jagdkarte benötigt man die Erlaubnis des (Jagdpächter, Eigenjäger), um in einem Gebiet jagen zu dürfen.
MerkeDie Jagdkarte berechtigt nach dem Waffengesetz (§ 35 Abs. 2 Z 2 WaffG) zum und von der Kategorie C und in Kombination mit einer (§ 20 Abs. 1a WaffG) zum und von der Kategorie B. Die Jagdkarte berechtigt auch zum , und von Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß (§ 18 Abs. 4 WaffG).

Überall in Österreich sind verpflichtet, während der Jagd eine gültige Jagdkarte mit sich zu . Diese muss auf Verlangen bestimmten Personen vorgewiesen werden. Dazu zählen insbesondere die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (z. B. Polizei), die Jagdschutzorgane sowie der des jeweiligen .

MerkhilfeOb Polizei, oder , die Karte gehört stets mit zu dir!

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Jagdkarte sind in allen Bundesländern grundsätzlich ähnlich, unterscheiden sich jedoch in wichtigen Details wie Mindestalter und zusätzlichen Anforderungen:

MerkeGrundvoraussetzungen für alle Jagdkarten: Mindestalter (16-18 Jahre), bestandene , charakterliche Eignung/Verlässlichkeit, Jagdhaftpflichtversicherung und jährliche Beitragszahlung.

Genaue Voraussetzungen für gültige Jagdkarte (§ 61 Abs. 3 Bgld- JagdG 2017):

  • Mindestalter: 16 Jahre (um zu absolvieren)
  • Bis 18 Jahre: Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters und waffenrechtliche Ausnahmegenehmigung notwendig (§ 11 Abs. 2 WaffG)
  • Jagdliche Eignung durch bestandene im Burgenland (siehe unten) oder gültige Jagdkarte für anderes Bundesland
  • Keine Verweigerungsgründe wie waffenrechtliches Verbot, körperliche/geistige Unfähigkeit, Suchtmittelabhängigkeit, Vorstrafen wegen gegen Leib und Leben, Jagdrechtsverstöße (§ 64 Bgld- JagdG 2017)
  • Fristgerechte, jährliche Bezahlung der Jagdkartenabgabe und des Jagdhaftpflichtversicherungsbeitrages
Nur relevant in Burgenland & 8 weitere.
Merkhilfe"TV ab 18" - Tirol und Vorarlberg ab 18 Jahren, alle anderen ab 16!

Die Jagdkarte ist grundsätzlich für ein gültig. Die Verlängerung der Jagdkarte erfolgt durch rechtzeitige Bezahlung der erforderlichen Beiträge.

MerkeDie Jagdkarte verlängert sich automatisch durch rechtzeitige Beitragszahlung - es ist kein gesonderter Antrag erforderlich. Bei verspäteter Zahlung ist die Jagdkarte ungültig!
Nur relevant in Burgenland & 8 weitere.

Die Jagdkarte ist in allen Bundesländern durch die ausstellende Behörde zu entziehen, wenn die ursprünglichen Voraussetzungen für die Jagdkartenerteilung nachträglich wegfallen: Der Entzug führt in allen Bundesländern zum Verlust der Jagdberechtigung und hat oft Auswirkungen auf das Waffengesetz(z. B. Verbot des Erwerbs/Führens von , § 35 Abs. 2 WaffG). Die Dauer des Entzugs wird behördlich festgesetzt und kann bis zu mehreren Jahren betragen.

MerkeJagdkartenentzug hat schwerwiegende Folgen - neben dem Verlust der Jagdberechtigung oft auch Waffenverbot und Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit als oder Förster.

Oberösterreich und Niederösterreich haben seit einigen Jahren digitale Jagdkarten eingeführt, die rechtlich den physischen Jagdkarten gleichgestellt sind:

MerkeDigitale Jagdkarten müssen bei der am Smartphone verfügbar sein und auf Verlangen der Behörden vorgezeigt werden können. Sie sind rechtlich gleichwertig zur physischen Jagdkarte.
Merkhilfe"NO-Digital" - Niederösterreich und Oberösterreich haben digitale Jagdkarten-Apps!

Jagdgastkarten berechtigen zur temporären in einem Bundesland ohne einer österreichischen Jagdkarte. Die Jagdgastkarte ist dabei ein Ersatz für die reguläre Jagdkarte, berechtigt jedoch nicht automatisch zur Jagd, sondern nur in Verbindung mit der Erlaubnis des .

MerkeJagdgastkarten sind zeitlich begrenzte Ersatzjagdkarten für Personen mit ausländischen Jagdberechtigungen oder österreichischen Jagdkarten anderer Bundesländer.

In Salzburg ist die Jagd mit Jagdgastkarte nur in Begleitung des Jagdinhabers oder eines von ihm beauftragten Jagdkarteninhabers zulässig (§ 48 Abs. 6 Sbg-JG).

Nur relevant in Salzburg & 2 weitere.

Jagdgastkarten werden entweder von der oder dem zuständigen Jagdverband an den zuständigen ausgestellt. Dieser kann die Karten dann an Jagdgäste weitergeben.

Nur relevant in Burgenland & 8 weitere.

(§ 62 Abs. 1 Bgld- JagdG 2017)

  • Inhaber von Jagdkarten anderer Bundesländer mit Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung
  • EU/EWR/Schweizer Staatsangehörige mit ausländischem Hauptwohnsitz und gültiger EU/EWR/Schweizer Jagdkarte plus Jagdhaftpflichtversicherung
  • Andere ausländische Staatsangehörige mit ausländischem Wohnsitz und Nachweis einer Jagdberechtigung in ihrem Wohnsitzstaat oder einer Jagdkarte in den letzten 20 Jahren eines Staates mit gleichwertiger Prüfung, plus Jagdhaftpflichtversicherung
Nur relevant in Burgenland & 8 weitere.

(§ 62 Abs. 3 Bgld- JagdG 2017)

  • Gültigkeitsdauer: 24 Stunden oder ein Monat ab Ausgabe an den Jagdgast
  • Geltungsbereich: Gesamtes Bundesland Burgenland
Nur relevant in Burgenland & 8 weitere.

Der ist eine schriftliche Bewilligung des , die Personen mit gültiger Jagdkarte berechtigt, ohne Begleitung des oder dessen Jagdschutzorgans zu jagen. Er ist keine eigenständige Jagdberechtigung, sondern eine Ergänzung zur Jagdkarte, die die selbständige in einem bestimmten Gebiet ermöglicht.

Merke benötigen Personen mit gültiger Jagdkarte oder Jagdgastkarte, die nicht in Begleitung des oder dessen Jagdschutzorgans jagen wollen.

Spezifische Regelungen nach Bundesländern:

(§ 66 Abs. 1 Bgld- JagdG 2017)

Nur relevant in Burgenland & 8 weitere.

(§ 66 Abs. 1 Bgld- JagdG 2017)

Nur relevant in Burgenland & 8 weitere.

(Anlage 5 Oö. JVO 2024)

Der muss mindestens enthalten:

Nur relevant in Oberösterreich & 3 weitere.
Merke müssen spezifische Mindestangaben enthalten: Berechtiger, Jagdgebiet, Wildart, Gültigkeitsdauer. Ohne diese Angaben ist der Schein ungültig!

Die ist die zentrale Voraussetzung für die Erteilung einer Jagdkarte und in allen Bundesländern obligatorisch. Sie ist eine öffentlich-rechtliche Befähigungsprüfung, die die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für die sachgerechte und weidmännische nachweist.

MerkeDie ist bundesweit anerkannt, d.h. mit einer in einem Bundesland bestandenen Prüfung kann grundsätzlich in allen Bundesländern eine Jagdkarte beantragt werden.

Das Mindestalter für die Zulassung zur variiert zwischen den Bundesländern:

16 Jahre für die (§ 63 Abs. 1 Bgld- JagdG 2017).

Nur relevant in Burgenland & 8 weitere.

Die umfasst in allen Bundesländern ähnliche Fachbereiche, wobei Gewichtung und Details variieren können:

Die besteht in allen Bundesländern grundsätzlich aus einem theoretischen Teil und einem praktischen Teil(Schießprüfung und Waffenhandhabung). Die erfolgreiche Absolvierung beider Teile ist für das Bestehen erforderlich.

Die Themenschwerpunkte unterscheiden sich in den Bundesländern:

(§ 63 Abs. 4-6 Bgld- JagdG 2017)

  • Struktur: Theoretischer (mündlich, max. 45 Minuten) + praktischer Teil
  • Prüfungsform: Nicht öffentlich, kommissionell oder in Teilbereichen als Einzelprüfungen möglich
  • Fachbereiche (7):
  1. Jagdrechtliche Vorschriften einschließlich Natur-, Tier-, Umweltschutz-, Forst- und Waffenrecht
  2. Handhabung der gebräuchlichen Jagdwaffen und sowie Sicherheitsvorschriften
  3. Erkennungsmerkmale und Lebensweise des heimischen
  4. Jagdbetrieb Wildkunde), und Lebensraumgestaltung
  5. Wichtigste Jagdfachausdrücke und Jagdgebräuche
  6. Jagdhundehaltung und Jagdhundeführung
  7. Behandlung des erlegten
  • Praktische Prüfung: Waffenhandhabung und Schießfertigkeit auf behördlich genehmigter Schießstätte
Nur relevant in Burgenland & 8 weitere.

Alle Bundesländer anerkennen bestimmte Ausbildungen als Prüfungsersatz:

  • Forstfachschulen und Forstwirtschaftsstudium
  • Berufsjägerausbildung aus anderen Bundesländern
  • Vergleichbare jagdliche Ausbildungen mit entsprechenden Inhalten
MerkeForstliche Ausbildungen werden oft als Prüfungsersatz anerkannt - dadurch entfällt meist die theoretische Prüfung, die praktische Schießprüfung muss aber absolviert werden.

Alle Bundesländer können ausländische Jägerprüfungen anerkennen, wobei meist eine Ergänzungsprüfung in österreichischem erforderlich ist. Die Entscheidung liegt im Ermessen der und hängt vom Herkunftsland und der Vergleichbarkeit der Ausbildung ab.

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