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Welche Wildarten dürfen in Schleswig-Holstein zur Nachtzeit bejagt werden?

Schleswig-Holstein

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  • Schwarzwild darf generell zur Nachtzeit bejagt werden
  • Pfeifenten in bestimmten Kreisen zur Abwehr von Schäden in Ackerkulturen
  • Wildkaninchen
  • Füchse zur Deichsicherheit in spezifischen Gebieten
  • Bei Haarraubwild und Nutria ist zusätzlich die Bejagung mit künstlichen Lichtquellen erlaubt
  • Rotwild und Damwild dürfen zur Erfüllung des Abschussplans von November bis Januar zur Nachtzeit bejagt werden
  • Möwen, Waldschnepfen und Raufußhühner dürfen ebenfalls zur Nachtzeit bejagt werden
Schleswig-Holstein

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