Waidwissen logo
Waidwissen
224 / 576

Ein angeschossener verendet in einem eingezäunten mit einem Wohnhaus bebauten Grundstück am Rande der Ortschaft. Der Grundstückseigentümer verwehrt Ihnen als Revierinhaber den Zutritt und möchte den behalten. Darf er die Herausgabe verweigern?


§ 9 VI NJagdG - , jagdbezirksfreie Grundflächen und

Grundeigentümerinnen, Grundeigentümer und Nutzungsberechtigte der Grundstücke eines befriedeten Bezirks nach Absatz 1 oder 2 1 dürfen , , , , , , , Minke, und fangen, töten und sich . Sind sie nicht selbst im eines , so müssen sie mit dem oder der Tötung eine Inhaberin oder einen Inhaber eines beauftragen. (...)

Die Regeln zur Aneignung unterscheiden sich je nach Bundesland. In Bayern gilt zum Beispiel das Gegenteil.