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Welche der nachgenannten Wildtiere dürfen im Rahmen ihrer Jagdzeit nicht während der erlegt werden?


In den des Bundesjagdgesetzes ist die Nachtjagd auf (außer und verboten. Folgende Wildarten sind vom ausgenommen: , , , und .

„Verboten ist … , ausgenommen , sowie zur zu als gilt die Zeit von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang; das Verbot umfaßt nicht die Jagd auf , , , und (§ 19 BJagdG)

Dieses Verbot soll die fördern und tagaktivem in der Nacht seine Ruhezeiten geben.