Waidwissen logo
Waidwissen
125 / 576

Welche der nachgenannten Wildtiere dürfen im Rahmen ihrer Jagdzeit nicht während der erlegt werden?


In den des Bundesjagdgesetzes ist die Nachtjagd auf (außer und verboten. Folgende Wildarten sind vom ausgenommen: , , , und .

„Verboten ist … , ausgenommen , sowie zur zu als gilt die Zeit von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang; das Verbot umfaßt nicht die Jagd auf , , , und ( § 19 BJagdG)

Dieses Verbot soll die fördern und tagaktivem in der Nacht seine Ruhezeiten geben.