Welche der nachgenannten Wildtiere dürfen im Rahmen ihrer Jagdzeit nicht während der Nachtzeit erlegt werden?
In den Sachlichen Verboten des Bundesjagdgesetzes ist die Nachtjagd auf Schalenwild (außer Schwarzwild) und Federwild verboten. Folgende Wildarten sind vom Nachtjagdverbot ausgenommen: Möwen, Waldschnepfen, Auerwild, Birkwild und Rackelwild.
„Verboten ist … Schalenwild, ausgenommen Schwarzwild, sowie Federwild zur Nachtzeit zu erlegen; als Nachtzeit gilt die Zeit von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang; das Verbot umfaßt nicht die Jagd auf Möwen, Waldschnepfen, Auerwild, Birkwild und Rackelwild.“ (§ 19 BJagdG)
Dieses Verbot soll die Waidgerechtigkeit fördern und tagaktivem Wild in der Nacht seine Ruhezeiten geben.