Waidwissen logo
Waidwissen
Lernplan
Bibliothek
Lexikon
Hubi
Fragen
Lernkarten
Auswertung
Shop
Jetzt kostenlos testenLogin
Login

Was sind die sachlichen Verbote? Nennen Sie einige Beispiele.

Antwort anzeigen

Sachliche Verbote für die Jagd sind in § 19 BJG aufgelistet. Daneben gibt es noch die zeitlichen Verbote (Jagdzeiten und Schonzeiten), sowie die örtlichen Verbote. Einige der bekannten sachlichen Verbote sind:

  • Jagd auf Schalenwild mit Schrot, Posten, Bolzen oder Pfeilen
  • Schuss auf Rehwild mit einer E100 von weniger als 1.000 Joule
  • Schuss auf Schalenwild (außer Rehwild) mit einem Kaliber von 6,5 mm und weniger einer E100 von weniger als 2.000 Joule
  • Jagd mit halbautomatischen Waffen (die mit mehr als 3 Patronen geladen sind), sowie mit vollautomatischen Waffen
  • Schuss auf Wild mit Pistolen oder Revolvern (außer bei Baujagd, Fallenjagd, Fangschuss)
  • Erlegen von Schalenwild (außer Schwarzwild) und Federwild zur Nachtzeit

Frage anzeigen