Kupieren

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Kupieren

Kupieren ist die operative Entfernung oder Verkleinerung von (Schwanz) oder Behängen (Ohren) bei Hunden. Das Kupieren der Behänge ist verboten. Das Kupieren der ist prinzipiell verboten, jedoch bei jagdlich geführten Hunden vereinzelt zulässig (z.B. Deutsch-Kurzhaar/Drahthaar oder Weimaraner-Kurzhaar).

Zuvor müssen tierärztliche Bedenken ausgeschlossen werden. Außerdem darf die Prozedur nur durch einen Tierarzt unter Schmerzausschaltung durchgeführt werden. Meist findet das Kupieren in den ersten 1 bis 3 Lebenstagen statt.