Geschossgeschwindigkeit (V) bei Verlassen der Mündung.
Bei Vegetationsgutachten werden Verbissschäden, Fegeschäden und Schälschäden durch Schalenwild untersucht und bewertet. Das Ziel ist es aus den Daten Rückschlüsse für die Bewirtschaftung zu ziehen. Es gilt das Potenzial für Naturverjüngung einzuschätzen und die Tragbarkeit der Wilddichte festzustellen. Vegetationsgutachten werden in die Abschussplanung einbezogen.
Die verantwortliche Aufsichtsperson wird durch den Betreiber der Schießstätte „bestellt“ und muss folgende Anforderungen erfüllen
Hierbei soll die Aufsichtsperson soll die Sicherheit gewährleisten und Gefahren durch Schützen und Waffen verhüten.
Gilt als die Meisterprüfung der Jagdhunde und insbesondere der Vorstehhunde. Der Hundeführer muss im Besitz des Jagdscheins sein. Geprüft werden:
Anlageprüfung speziell für Vorstehhunde bei der neben Gehorsam auch die Spurarbeit, das Vorstehen und die Schussfestigkeit geprüft wird.
Vielseitige Brauchbarkeitsprüfung für den Jagdhund. Schwerpunkte sind der Gehorsam und die Arbeit nach dem Schuss.
Leistungs- und Ergänzungsprüfung für alle Jagdhundenrassen bei der eine Kunstfährte von über 1000m aus Schalenwildschweiß erfolgreich ausgearbeitet werden muss.
Abreißen der Triebe von Pflanzen
Verbissgehölze oder auch Prossholzflächen sind Anpflanzungen von Weichhölzern als Äsung und Deckung. Das Ziel ist es durch Ablenkung des Wildes Verbissschäden und Schälschäden von Kulturpflanzen zu vermeiden. Zur Anlage von Verbissgehölzen werden Prosshölzer wie Apfelbaum, Espe und Weiden verwendet.
Verbissschäden sind Wildschäden, die durch das Äsen von Keimlingen, Knospen und Trieben durch Schalenwild sowie Hasen und Kaninchen entstehen. Im Sommer werden eher Laubbäume, im Winter eher Nadelbäume verbissen. Zum Schutz reagieren Nadelbäume mit dem Austritt von Harz. Wird der Haupttrieb verbissen, kommt es zu einer Beeinträchtigung des Höhenwachstums.
Diese sollen durch die Gesetzgebung komplett unterbunden werden. Anders als beim Handeln ohne Erlaubnis bei dem unter gewissen Voraussetzungen (Jägerprüfung) eine Tätigkeit ausgeführt werden darf.
Verbotene Waffen sind durch das Waffengesetz aufgrund der Gefahr der missbräuchlichen Verwendung verboten. Zu diesen gehören insbesondere Kriegswaffen und vollautomatische Waffen. Der Besitz dieser beiden Waffen wird als Verbrechen geahndet und mit Freiheitsstrafe sanktioniert. Für die meisten anderen verbotenen Waffen wird der Besitz als Vergehen geahndet.
Eine Liste der verbotenen Waffe findet sich in Anlage 2 Abschnitt 1 des WaffG oder in der folgenden Tabelle:
Unterteilung | Waffenart | Beschreibung |
---|---|---|
Kriegswaffen | Kriegswaffen | Nennung in der Kriegswaffenliste |
Schusswaffen | Vollautomat | Schusswaffe, welche nach Schussabgabe selbstständig mit nur einmaligem Abziehen mehrere Schüsse abgibt |
Vorderschaftrepetierflinten | Austausch von Hinterschaft zu Kurzwaffengriff oder Gesamtlänge <95 cm oder Lauflänge <45 cm | |
Vortäuschwaffen | Taschenlampenpistolen, Stockgewehre wegen des Überraschungseffekts, Schießkugelschreiber | |
Zerlegbare Waffen | Zerlegbarkeit über das „Normale“ hinaus, Anschlagsgefährdung, Wilddiebsgewehr | |
Schusswaffen-bestandteile | Beleuchtungsvorrichtung | Scheinwerfer, Laserpointer |
Nachtzielgeräte | mit Montagevorrichtung an Schusswaffen | |
größere Magazine Für den Erwerb solcher Magazine wird eine Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes benötigt. Für solche Magazine, die vor dem 13.06.2017 erworben wurden, besteht ein Altbesitzschutz, wenn sie bis zum 01.09.2021 bei der Waffenbehörde angezeigt werden. |
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Tragbare Gegenstände | Hieb- und Stoßwaffen | die dem Verstecken dienen (Kugelschreiberstilett, Stockdegen) |
Totschläger | ||
Wurfsterne | sternförmig, zum Wurf bestimmt | |
Molotow-Cocktails | „Brandbomben“ | |
Elektroimpulsgeräte | ohne Prüfzeichen | |
Präzisionsschleudern | mit Armstütze | |
Drosseln | Bestimmung zur Gesundheitsschädigung | |
Springmesser | Ausnahme: Springmesser mit einseitigem Schliff und Länge <8,5 cm | |
Faustmesser | Ausnahme: Verwendung zur Tätigkeitsausübung als Jäger oder Pelz- | |
Faltmesser | zweigeteilter schwenkbarer Griff | |
Tierabwehrgeräte | Elektroimpulsgeräte | |
Munition | Kriegswaffenmunition | Verwendung in Kriegswaffen |
Betäubungsstoffe | Ausnahme: Tiermedizin, -schutz, forschung | |
Knallkartuschen | Reiz- oder Wirkstoffmunition | |
Treibspiegelmunition | Munition mit zusätzlicher Treibhülse | |
Geschossbesonderheiten |
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Kleinschrotmunition | Kaliber für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen |
Durch das Waffengesetz sind diverse Waffen und Munition aufgrund der Gefahr der missbräuchlichen Verwendung verboten. Zu diesen gehören insbesondere vollautomatische Waffen und Vorderschaftrepetierer. Der Besitz wird als Verbrechen geahndet und mit Freiheitsstrafe sanktioniert. Für die meisten verbotenen Waffen wird der Besitz als Vergehen geahndet.
Tatbestand, der 1 bis 5 Jahre Freiheitsstrafe nach sich zieht (§ 51 WaffG). So wird der Umgang mit Vollautomaten und Vorderschaftrepetierflinten sanktioniert.
Sterben von Wild durch Einwirkung der Jagd wie z. B. den Schuss (oder auf natürlichem Wege)