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Verbotene Waffen sind durch das Waffengesetz aufgrund der Gefahr der missbräuchlichen Verwendung verboten. Zu diesen gehören insbesondere Kriegswaffen und vollautomatische Waffen. Der Besitz dieser beiden Waffen wird als Verbrechen geahndet und mit Freiheitsstrafe sanktioniert. Für die meisten anderen verbotenen Waffen wird der Besitz als Vergehen geahndet.
Eine Liste der verbotenen Waffe findet sich in Anlage 2 Abschnitt 1 des WaffG oder in der folgenden Tabelle:
Sterben von Wild durch Einwirkung der Jagd wie z. B. den Schuss (oder auf natürlichem Wege)
Visiereinrichtung sind Hilfsmittel für das Zielen mit Schusswaffen. Offene Visierungen bestehen aus Kimme und Korn oder sind Fluchtvisierungen wie bei Flinten. Das Problem von offenen Visierungen ist, dass mehrere Punkte mit ungleichen Entfernungen vom Auge gleichzeitig scharf gestellt werden müssen. Zielfernrohre haben als optische Visierungen die Aufgabe Ziel und Visiereinrichtung in eine Ebene zu bringen und dadurch das Zielen zu vereinfachen.
Bei der vollständigen Verwandlung durchlaufen Insekten neben Ei- und Larvenstadium auch ein Puppenstadium bevor sie zum erwachsenen Insekt werden. Beispiele sind Schmetterlinge, Käfer und Fliegen.
Tatbestand, der 1 bis 5 Jahre Freiheitsstrafe nach sich zieht (§ 51 WaffG). So wird der Umgang mit Vollautomaten und Vorderschaftrepetierflinten sanktioniert.
Anlageprüfung speziell für Vorstehhunde bei der neben Gehorsam auch die Spurarbeit, das Vorstehen und die Schussfestigkeit geprüft wird.
Verbissgehölze oder auch Prossholzflächen sind Anpflanzungen von Weichhölzern als Äsung und Deckung. Das Ziel ist es durch Ablenkung des Wildes Verbissschäden und Schälschäden von Kulturpflanzen zu vermeiden. Zur Anlage von Verbissgehölzen werden Prosshölzer wie Apfelbaum, Espe und Weiden verwendet.
Ein Vollmantelgeschoss hat einen Kern aus Blei (Tombak) und wird vollständig von einem Mantel (Kupfer, Messing oder Stahl) umgeben. Der Mantel verhindert Materialabrieb des weichen Bleis im Lauf und verhindert eine Verformung im Zielkörper.
Vollgeschosse eignen sich zur Bejagung von Großwild und wegen der balgschonenden Wirkung zur Bejagung von Raubwild.
Vier Läufe mit unterschiedlicher Anordnung von glatten und gezogenen Läufen. Meist werden zwei glatte Läufe und je ein gezogener Lauf großen und kleinen Kalibers miteinander kombiniert.
Abreißen der Triebe von Pflanzen
Tatbestand, der eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder eine Geldstrafe nach sich ziehen kann (§ 52 WaffG). Eine Ordnungswidrigkeit zieht ein Bußgeld nach sich, ein Verbrechen in der Regel eine Freiheitsstrafe.
Bei Vegetationsgutachten werden Verbissschäden, Fegeschäden und Schälschäden durch Schalenwild untersucht und bewertet. Das Ziel ist es aus den Daten Rückschlüsse für die Bewirtschaftung zu ziehen. Es gilt das Potenzial für Naturverjüngung einzuschätzen und die Tragbarkeit der Wilddichte festzustellen. Vegetationsgutachten werden in die Abschussplanung einbezogen.
Körperoberseite ist heller als die Unterseite. "Normalerweise" ist die Körperoberseite die Dunklere.
Verbissschäden sind Wildschäden, die durch das Äsen von Keimlingen, Knospen und Trieben durch Schalenwild sowie Hasen und Kaninchen entstehen. Im Sommer werden eher Laubbäume, im Winter eher Nadelbäume verbissen. Zum Schutz reagieren Nadelbäume mit dem Austritt von Harz. Wird der Haupttrieb verbissen, kommt es zu einer Beeinträchtigung des Höhenwachstums.
Faktor um den das Objekt für den Betrachter durch ein optisches System vergrößert werden kann. Durch die Vergrößerung verbessert sich die Erkennung von Details (Auflösung).
Anzeigen von Pirschzeichen durch den Jagdhund bei der Schweißarbeit oder das Führen zum verendeten Wild.