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Waffen und Wild

Autor: Alexander Scholl

Sachliche Ge- und Verbote

Für das von sind eine bestimmte Geschossart(Büchsen- und sowie eine bestimmte Mindestenergie und teilweise auch ein bestimmtes vorgeschrieben (§ 19 Abs. 1 Ziff. 1. u. 2. BJG).

Alles übrige darf sowohl mit der Kugel als auch mit Schrot erlegt werden. Die Grenze des Erlaubten ergibt sich aus dem Tierschutzgesetz (Vermeiden von Leiden) und aus den allgemein anerkannten Grundsätzen deutscher . Das gilt auch für den Abschuss von Raubzeug.

Schalenwild

Für das von sind eine bestimmte Geschossart (Büchsen- und sowie eine bestimmte Mindestenergie und teilweise auch ein bestimmtes vorgeschrieben (§ 19 Abs. 1 Ziff. 1. u. 2. BJG):

:

E100 = 1000 Joule oder mehr,

Übriges :

E100 = 2000 Joule oder mehr und 6,5 mm.

Übriges Wild

Alles übrige darf entweder mit der Kugel oder mit Schrot erlegt werden. Die Grenze des Erlaubten ergibt sich aus dem Tierschutzgesetz (Vermeiden von Leiden) und aus den allgemein anerkannten Grundsätzen deutscher . Das gilt auch für den Abschuss von Raubzeug.

Es dürfen keine bleihaltigen Schrote bei der Jagd auf Wasserfederwild an und über Gewässern verwendet werden (§ 11 AVBayJG).

Kurzwaffen

Mit und Revolvern darf grundsätzlich nicht auf werden (§ 19 Abs. 1 Ziff. 1. u. 2. BJG).

Als Ausnahmen sind erlaubt:

  1. auf , wenn die E0 = 200 Joule oder mehr beträgt. Für den auf anderes ist eine Mindestenergie nicht vorgeschrieben!
  2. Bau- und . Hier ist ebenfalls keine Mindestenergie vorgeschrieben!

Automatische Waffen

Mit halbautomatischen , die mit insgesamt mehr als drei Patronen sind, sowie mit automatischen darf nicht auf Wildgeschossen werden;
(§ 19 Abs. 1 Ziff. 1. u. 2. BJG, lit. c).

Der vollautomatischer ist außerdem verboten.

Schalldämpfer

Es ist grundsätzlich verboten, die Jagd mit auszuüben (Art. 29 Abs. 2 Nr. 7 BayJG). Die Jagdbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zulassen (Art. 29 Abs. 3 Nr. 2 BayJG). Die Ausnahme ist heute aus Gründen des Gesundheitsschutzes und des Rechts auf körperliche Unversehrtheit die Regel.

Über den Autor

Das " in Bayern" stellt der in der Jagdausbildung erfahrene und Jurist Alexander Scholl (scholl@jagdrecht-bayern.de) unentgeltlich zur Verfügung.

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Gruß und Waidmannsheil,

von Alexander Scholl und dem Team von Waidwissen

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