Der Nachweis der Sachkunde als Voraussetzung für eine waffenrechtliche Erlaubnis dient der Gefahrenvorbeugung. Die Sachkunde ist an eine theoretische und praktische Prüfung geknüpft. Für Jäger gilt der Nachweis mit dem Ablegen der staatlich anerkannten Jägerprüfung als erbracht.