Du hast endlich die Jagdprüfung bestanden - herzlichen Glückwunsch zum Grünen Abitur! Hier erklären wir dir, was du benötigst und beachten musst, um dir deine erste Waffe kaufen zu können.
Schritt 1: Jägerprüfung bestehen
Zur Vollständigkeit erwähnen wir diesen Schritt noch einmal - den Jagdschein kannst du in einer von vielen Jagdschulen machen. Es gibt verschiedene Modelle - von Wochenendkursen, dreiwöchigen Blockkursen, Abendunterricht, Einzelkurse für Manager und Vielbeschäftige und sogar Online-Kurse mit anschließender kurzer Präsenz. Für das Online-Lernen eignen sich viele Apps, wie z.B. unser Favorit Waidwissen.
Schritt 2: Jagdschein lösen
Nach der bestandenen Jägerprüfung kannst du deinen Jagdschein beantragen. Hierfür bekommst du von der Jagdschule ein Prüfungszeugnis.
Achtung: Bevor du einen Jagdschein und damit eine Berechtigung für den Kauf von Schusswaffen erhältst, wird von der Behörde überprüft, ob du zuverlässig bist - ob es also unbedenklich ist, wenn du Waffen besitzt (siehe: Zuverlässigkeit).
Hierfür leitet die untere Jagdbehörde unter anderem eine Überprüfung deines großen polizeilichen Führungszeugnisses ein.
Dieser Vorgang nimmt Zeit in Anspruch. Deshalb hier ein kleiner Geheimtipp: Du kannst schon im Vorfeld, die entsprechenden Anträge bei der Behörde stellen, bzw. diese über deine Jagdausbildung informieren. So kann die Behörde den Check deiner Person schon vornehmen, während du zur Jagd ausgebildet wirst - und du hast den Jagdschein früher in den Händen. Setze dich hierfür schon im Vorfeld mit der für dich zuständigen unteren Jagdbehörde in Verbindung.
Falls du nicht weißt, welche das ist, hilft dir das Ordnungsamt.
Schritt 3: Tresor kaufen
Bevor du eine Waffe kaufen darfst, musst du gewährleisten, dass du diese sicher verwahren kannst. Hierfür benötigst du einen Waffenschrank. Wir empfehlen dir eine möglichst hohe Schutzklasse von 0, 1, oder höher. Erfahrungsgemäß werden Waffengesetze verschärft und der Waffenbesitz immer stärker reglementiert. Durch eine hohe Schutzklasse bist du relativ sicher, dir so schnell keinen anderen Schrank kaufen zu müssen.
Schritt 4: Waffe kaufen
Für den Kauf deiner ersten Langwaffe benötigst du lediglich deinen Jagdschein. Wir empfehlen dir, als erste Jagdwaffe einen gebrauchten Repetierer in einem der Kaliber .308 Win.,30-06 Spr. oder 8 × 57 IS zu kaufen - die Kaliber eignen sich für die meisten Jagdsituationen und für jegliches hiesige Schalenwild. Eine Alternative, weniger für die Drückjagd, aber dafür als Allrounder bei Pirsch und Ansitz auch auf Niederwild geeignet, sind Drilling und Bockbüchsflinte. Die besten Angebote für gebrauchte Waffen findest du auf Gunfinder.de. Beim Waffenkauf bekommst du eine Übernahmeerklärung. Diese, deinen Jagdschein und ein Nachweis über den Erwerb eines Waffenschranks benötigst du, um eine WBK zu beantragen und die Waffe eintragen zu lassen.
Schritt 5: Waffe eintragen lassen
Melde dich nun innerhalb von 14 Tagen, am besten jedoch umgehend bei deiner Waffenbehörde (in der Regel ist das auch die Behörde, welche dir deinen Jagdschein ausgestellt hat - zumindest kannst du dich dort aber informieren). Reiche dort die Bestätigung, dass du einen zulässigen Waffenschrank hast (z.b. Lieferschein und Rechnung), die Übernahmeerklärung der Waffe auch das ausgefüllte Formular, welches das Amt zur Verfügung stellt ein. Bezüglich dieses Formulars musst du dich einmal bei der Behörde informieren. Wenn du alle Formulare eingereicht hast, wird dir eine Waffenbesitzkarte ausgestellt.
Schritt 6: NWR-IDs
Für weitere Waffenkäufe benötigst du deine WBK als auch einen Auszug deiner IDs aus dem NWR (Nationales Waffenregister). Diesen Auszug erhältst du problemlos bei deiner Waffenbehörde.
Alternative: Waffe leihen
Solltest du zu einer Jagd eingeladen sein, aber noch keine eigene Waffe besitzen, besteht die Möglichkeit, dir von einem anderen Jäger oder Schützen eine auszuleihen. Hierfür ist grundsätzlich eine Erwerbsberechtigung, wie ein gültiger Jagdschein oder eine Waffenbesitzkarte, erforderlich. Da du bislang keine Waffe besitzt und somit auch keine Waffenbesitzkarte, genügt dein Jagdschein als Nachweis der Berechtigung. Beim Ausleihen solltest du deinen Personalausweis sowie den Leihschein dabei haben, auf dem wichtige Details zur Waffe und deine Daten vermerkt sind. Der Verleiher erhält einen identischen Leihschein als Beleg – so kann er beispielsweise bei einer Kontrolle durch die Waffenbehörde nachweisen, weswegen nicht alle Waffen im Tresor sind.
Achtung: Kurzwaffenerwerb
In manchen jagdlichen Situationen kann der Einsatz einer Kurzwaffe von Vorteil sein, beispielsweise bei der Fallenjagd oder beim Fangschuss. Aus diesem Grund dürfen Jäger in der Regel bis zu zwei Kurzwaffen erwerben. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass für den Erwerb unbedingt ein Voreintrag in die Waffenbesitzkarte nötig ist.
Dieser Voreintrag bestätigt, dass der Erwerb der Waffe grundsätzlich genehmigt ist. Ab dem Datum des Voreintrags hat der Antragsteller dann eine Frist, innerhalb derer er die Waffe erwerben muss.
Für Kurzwaffen beträgt diese Frist nach dem Voreintrag in der Regel ein Jahr. Wenn innerhalb dieses Zeitraums die Waffe nicht erworben wurde, verfällt der Voreintrag, und der Antragsteller muss einen neuen Voreintrag beantragen, wenn er weiterhin eine Waffe erwerben möchte.
Wir möchten dir mit diesen Informationen Klarheit bieten, was du bei der Anschaffung deiner ersten Waffe berücksichtigen solltest. Wir wünschen dir viel Erfolg und Waidmannsheil auf der Jagd!