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Die erste Waffe kaufen - so geht’s!

Du hast endlich die Jagdprüfung bestanden - herzlichen Glückwunsch zum Grünen Abitur! Hier erklären wir dir, was du benötigst und beachten musst, um dir deine erste kaufen zu können.

Schritt 1: Jägerprüfung bestehen

Zur Vollständigkeit erwähnen wir diesen Schritt noch einmal - den kannst du in einer von vielen Jagdschulen machen. Es gibt verschiedene Modelle - von Wochenendkursen, dreiwöchigen Blockkursen, Abendunterricht, Einzelkurse für Manager und Vielbeschäftige und sogar Online-Kurse mit anschließender kurzer Präsenz. Für das Online-Lernen eignen sich viele Apps, wie z.B. unser Favorit Waidwissen.

Schritt 2: Jagdschein lösen

Nach der bestandenen kannst du deinen beantragen. Hierfür bekommst du von der Jagdschule ein Prüfungszeugnis.

Achtung: Bevor du einen und damit eine Berechtigung für den Kauf von erhältst, wird von der Behörde überprüft, ob du zuverlässig bist - ob es also unbedenklich ist, wenn du besitzt (siehe: .

Hierfür leitet die untere Jagdbehörde unter anderem eine Überprüfung deines großen polizeilichen Führungszeugnisses ein.

Dieser Vorgang nimmt Zeit in Anspruch. Deshalb hier ein kleiner Geheimtipp: Du kannst schon im Vorfeld, die entsprechenden Anträge bei der Behörde stellen, bzw. diese über deine Jagdausbildung informieren. So kann die Behörde den Check deiner Person schon vornehmen, während du zur Jagd ausgebildet wirst - und du hast den früher in den Händen. Setze dich hierfür schon im Vorfeld mit der für dich zuständigen unteren Jagdbehörde in Verbindung.

Falls du nicht weißt, welche das ist, hilft dir das Ordnungsamt.

Schritt 3: Tresor kaufen

Bevor du eine kaufen darfst, musst du gewährleisten, dass du diese sicher verwahren kannst. Hierfür benötigst du einen . Wir empfehlen dir eine möglichst hohe Schutzklasse von 0, 1, oder höher. Erfahrungsgemäß werden Waffengesetze verschärft und der Waffenbesitz immer stärker reglementiert. Durch eine hohe Schutzklasse bist du relativ sicher, dir so schnell keinen anderen Schrank kaufen zu müssen.

Schritt 4: Waffe kaufen

Für den Kauf deiner ersten benötigst du lediglich deinen . Wir empfehlen dir, als erste Jagdwaffe einen gebrauchten in einem der .308 Win.,30-06 Spr. oder 8 × 57 IS zu kaufen - die eignen sich für die meisten Jagdsituationen und für jegliches hiesige . Eine Alternative, weniger für die , aber dafür als Allrounder bei und Ansitz auch auf geeignet, sind und . Die besten Angebote für gebrauchte findest du auf Gunfinder.de. Beim Waffenkauf bekommst du eine Übernahmeerklärung. Diese, deinen und ein Nachweis über den eines Waffenschranks benötigst du, um eine zu beantragen und die eintragen zu lassen.

Schritt 5: Waffe eintragen lassen

Melde dich nun innerhalb von 14 Tagen, am besten jedoch umgehend bei deiner Waffenbehörde (in der Regel ist das auch die Behörde, welche dir deinen ausgestellt hat - zumindest kannst du dich dort aber informieren). Reiche dort die Bestätigung, dass du einen zulässigen hast (z.b. Lieferschein und Rechnung), die Übernahmeerklärung der auch das ausgefüllte Formular, welches das Amt zur Verfügung stellt ein. Bezüglich dieses Formulars musst du dich einmal bei der Behörde informieren. Wenn du alle Formulare eingereicht hast, wird dir eine ausgestellt.

Schritt 6: NWR-IDs

Für weitere Waffenkäufe benötigst du deine als auch einen Auszug deiner IDs aus dem NWR (Nationales Waffenregister). Diesen Auszug erhältst du problemlos bei deiner Waffenbehörde.

Alternative: Waffe leihen

Solltest du zu einer Jagd eingeladen sein, aber noch keine eigene , besteht die Möglichkeit, dir von einem anderen oder Schützen eine auszuleihen. Hierfür ist grundsätzlich eine Erwerbsberechtigung, wie ein gültiger oder eine , erforderlich. Da du bislang keine besitzt und somit auch keine , genügt dein als Nachweis der Berechtigung. Beim Ausleihen solltest du deinen Personalausweis sowie den Leihschein dabei haben, auf dem wichtige Details zur und deine Daten vermerkt sind. Der Verleiher erhält einen identischen Leihschein als Beleg – so kann er beispielsweise bei einer Kontrolle durch die Waffenbehörde nachweisen, weswegen nicht alle im Tresor sind.

Achtung: Kurzwaffenerwerb

In manchen jagdlichen Situationen kann der Einsatz einer von Vorteil sein, beispielsweise bei der oder beim . Aus diesem Grund dürfen in der Regel bis zu zwei . Hierbei ist allerdings zu beachten, dass für den unbedingt ein Voreintrag in die nötig ist.

Dieser Voreintrag bestätigt, dass der der grundsätzlich genehmigt ist. Ab dem Datum des Voreintrags hat der Antragsteller dann eine Frist, innerhalb derer er die muss.

Für beträgt diese Frist nach dem Voreintrag in der Regel ein Jahr. Wenn innerhalb dieses Zeitraums die nicht erworben wurde, verfällt der Voreintrag, und der Antragsteller muss einen neuen Voreintrag beantragen, wenn er weiterhin eine möchte.

Wir möchten dir mit diesen Informationen Klarheit bieten, was du bei der Anschaffung deiner ersten berücksichtigen solltest. Wir wünschen dir viel Erfolg und Waidmannsheil auf der Jagd!

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