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Gesellschaftsjagden

sind Treib-, Such- und einschließlich Riegeljagden.

Unabhängig von der Art des Jagens handelt es sich immer um eine , wenn mehr als 4 Personen teilnehmen (Art. 30 Abs. 2 BayJG).

Bei allen müssen genügend brauchbare verwendet werden (Art. 39 Abs. 1 BayJG). Brauchbar ist ein , wenn er eine oder eine ihr gleichgestellte Prüfung bestanden hat. Die Prüfung muss nach einer von der obersten Jagdbehörde anerkannten Prüfungsordnung durchgeführt werden (§ 21 AVBayJG). Wer vorsätzlich oder fahrlässig bei der Such-, Drück-, Riegel- oder oder bei der Jagd auf sowie bei der auf krankgeschossenes brauchbare nicht verwendet, begeht eine (Art. 56 Abs. 1 Nr. 9 BayJG).

Treibjagd

Eine liegt vor, wenn das von lärmenden Treibern planmäßig wird, damit es seine Deckung verlässt und auf der Flucht von den Schützen erlegt werden kann. Eine auf ist mit Ausnahme von verboten (Art. 29 Abs.2 Nr. 4 BayJG). Im Offenland wird meist auf , oder gejagt.

Unabhängig von der Art des Jagens liegt in Bayern stets eine vor, wenn mehr als 4 Personen als Treiber und Abwehrer teilnehmen. Auf die Anzahl der Schützen kommt es nicht an (Art. 30 Abs. 1 BayJG).

Drückjagd

Die ist eine Jagdart, bei der das von den Treibern ruhig den Schützen zugedrückt wird. Es dürfen in Bayern nicht mehr als vier Treiber teilnehmen. Die Zahl der Schützen ist egal.

Die Treiber gehen still (!) durch die von Schützen umstellten , damit das ruhig auf seinen austritt. Für diese Jagdart gilt das Verbot des Art. 29 Abs. 2 Nr. 4 BayJG nicht, so dass hierbei auch erlegt werden darf.

Im Hochgebirge wird die auch als durchgeführt.

Suchjagd

Die ist eine Jagdart, bei der ein oder mehrere ohne Treiber, aber mit brauchbaren , das aufsuchen und .

Verbote

Verboten ist die

Die Durchführung von an Sonn- und Feiertagen ist eine
(Art. 7 Nr. 2 FTG).

Hetzjagd

Als Hetzjagd wird eine Jagdtechnik bezeichnet, bei der die potenzielle Beute so lange verfolgt (gehetzt) wird, bis sie nicht mehr entweichen kann, so dass sie eingeholt und erlegt werden kann. In Deutschland sind Hetzjagden verboten (§ 19 Abs. 1 Ziff. 13. BJG).

Die Parforcejagd (französisch par force ‚mit Gewalt‘) ist eine Jagdart, bei der eine entsprechend ausgebildete Hundemeute das hetzt. Die Jagdteilnehmer folgen der zu Pferd. In Deutschland waren die Parforcejagden nie so weit verbreitet, wie in England oder Frankreich. Sie wurden in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts von den Schleppjagden abgelöst.

Sicherheit

Auf Treib- und sonstigen müssen alle Beteiligten besondere Sicherheitsbestimmungen Jagd () der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften) beachten. Es obliegt

  • dem Jagdherrn / Jagdleiter(§ 4 Abs. 1 bis 5 (VSG 4.4), § 4 Abs. 13 (VSG 4.4)): Bestimmung eines Jagdleiters / Leitung der Jagd, Jagdscheinkontrolle, keine Jugendlichen als Schützen, genügend brauchbare , Belehrung, Bekanntgabe der Signale, Zuweisung der , Anzeigen der Nachbarn, Einweisung in die Schussbereiche, gefahrlose Gestaltung des Treibens.
  • den Schützen(§ 4 Abs. 6 bis 11 (VSG 4.4)): Verständigung mit den Nachbarn, Beibehaltung des zugewiesenen Stands, kein Durchziehen durch die Schützen- oder Treiberlinie, kein Kugelschuss in das Treiben, getrennte Verwahrung der , Entladen vor dem Abblasen und Überwinden von Hindernissen, der geladenen mit der Mündung nach oben, Öffnen des außerhalb des Treibens.
  • den Treibern: Tragen farblich auffallender Kleidung (§ 4 Abs. 12 (VSG 4.4)).

Haftung

Der Jagdleiter der haftet für Schäden, die einer der Beteiligten einem anderen Beteiligten zufügt aus unerlaubter Handlung nur insoweit, als er diesen Schaden durch eigenes Verschulden mit verursacht hat (Organisationsverschulden).

Der Jagdgast haftet ebenfalls für schuldhaftes Verhalten.

Über den Autor

Das " in Bayern" stellt der in der Jagdausbildung erfahrene und Jurist Alexander Scholl (scholl@jagdrecht-bayern.de) unentgeltlich zur Verfügung.

  • Bei Kritik freut er sich über einen Hinweis per Mail.
  • Wenn die Inhalte helfen und gefallen, freut er sich über eine kleine Spende an die Stöberhundgruppe Frankenhöhe e. V. (IBAN: DE26 7601 0085 0095 6428 53).

Gruß und Waidmannsheil,

von Alexander Scholl und dem Team von Waidwissen

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