Die Jagdzeiten in Bremen basieren auf der Verordnung über die Jagdzeiten (JagdzeitV) vom 2. April 1977 (zuletzt geändert am 7. März 2018). Abweichungen davon regelt die Jagdzeitenverordnung in Bremen vom 3. Juni 2019 (Brem.GBl. 2019, S. 442). Darüber hinaus erklärt Bremen vier weitere Arten (Nutria, Waschbär, Marderhund, Nilgans) für jagdbar.
- Abweichungen von der Bundes-Jagdzeitenverordnung sind fett hervorgehoben.
- Details zu den Jagdzeiten finden sich in den Erklärboxen. (So können die Tabellen übersichtlich bleiben.)